Bis zu 800 Euro
Förderung für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke haben viele Vorteile. Sie liefern nicht nur grünen Solarstrom und schonen das Klima, sondern bieten auch die Möglichkeit langfristig und dauerhaft Geld zu sparen. Ein weiterer Vorteil, den viele noch gar nicht kennen, sind die vielen Fördermöglichkeiten die es für Balkonkraftwerke bzw. Mini-PV-Anlagen gibt. Die Höhe der Fördergelder fällt jedoch regional sehr unterschiedlich aus und reicht von 50 Euro bis zu 800 Euro.
Keine Mehrwertsteuer und Zuschuss
Für Photovoltaik-Anlagen bis 600 Watt wurden neben der Förderung in vielen Regionen auch deutschlandweit die Mehrwertsteuer abgeschafft. Neben der Abschaffung der Mehrwertsteuer für Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt werden diese in vielen Regionen unter bestimmten Bedingungen zusätzlich mit bis zu 800 Euro bezuschusst. Die Stadt Bonn fördert beispielsweise, verschiedenen Bedingungen vorausgesetzt, kleine Solaranlagen mit bis zu 800 Euro.
Eine Mini-PV-Anlage amortisiert sich aber auch ohne jegliche Förderung, aufgrund der langen Lebensdauer, in relativ kurzer Zeit. Mit unserem Balkonkraftwerk erzeugen sie durchschnittlich ca. 820 kWh Solarstrom (am Standort Deutschland), was bei einem durchschnittlichen Strompreis von 46,91 Cent je Kilowattstunde (Quelle BDEW-Strompreisanalyse April 2023) eine jährliche Ersparnis von 385,00€ bedeuten würde. Trotzdem sollte man sich vor der Anschaffung einer Mini-Solaranlage im Voraus über die regionalen Fördermöglichkeiten und Antragsfristen informieren, da manche Balkonkraftwerk Förderanträge bereits vor dem Kauf gestellt und bewilligt werden müssen. Viele Zuschüssen können außerdem nur beantragt werden, sofern die Höchstleistung von 600 Watt nicht überschritten wird und eine als besonders sicher geltende Wieland-Steckdose für den Anschluss genutzt wird. Auch gibt es häufig die Vorgabe , dass geförderte "Balkonkraftwerke" für Zeiträume von bis zu 15 Jahren nur auf Ihrer Gemarkung genutzt werden dürfen.
Förderungsüberischt
Wie bereits erwähnt, ist es auf alle Fälle ratsam sich über die Fördermöglichkeiten für ihre Mini-Solaranlage vorab zu informieren. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen eine regionale Übersicht nach Bundesland zusammengestellt. Die Liste ist nur ein kleiner Auszug und soll die Möglichkeiten der Förderungen aufzeigen. Da die Fördertöpfe jedoch begrenzt sind und die Nachfrage hoch ist, ist hier Schnelligkeit gefragt.
Stand Januar 2023
Baden-Württemberg
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg
Stand Januar 2023
Bayern
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Bayern
Stand Januar 2023
Berlin
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Berlin
Stand Januar 2023
Hessen
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Hessen
Stand Januar 2023
Mecklenburg-Vorpommern
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2023
Niedersachsen
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Niedersachsen
Stand Januar 2023
Nordrhein-Westfalen
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen
Stand Januar 2023
Rheinland-Pfalz
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz
bis zu 150 Euro
Stand Januar 2023
Schleswig-Holstein
Übersicht der Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein
Überregionale Zuschüsse
Theoretisch könnten neben städtischen und kommunalen Fördermitteln auch KfW-Kredite und EEG Förderung in Anspruch genommen werden. Dies macht jedoch für Balkonkraftwerke aus verschiedenen Gründen keinen Sinn. Bei der KfW Bank ist es eine Voraussetzung, dass Teile des erzeugten Stroms eingespeist / verkauft werden. Daher müsste das Balkonkraftwerk wie eine große meldepflichtige Solaranlage behandelt werden. Dies würde, verbunden mit dem Folgeaufwand, die Vorteile des unkomplizierten und unbürokratischen Balkonkraftwerks zunichtemachen.
Da in Deutschland nicht zwischen Balkonkraftwerken und großen Solaranlagen unterschieden wird, können Betreiber eines Balkonkraftwerks den erzeugten Strom theoretisch in das allgemeine Stromnetz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten. Ob die EEG-Förderung allerdings in Bezug auf Balkonkraftwerke Sinn macht, darf bezweifelt werden. In den meisten Fällen ist die EEG-Vergütung geringer als die Kosteneinsparung bei Eigenverbrauch. Daher müssen Nutzer eines Balkonkraftwerks ihre Anlage auch nur anmelden und sind unter der Voraussetzung, dass der gewonnene Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt wird und die Anlage maximal 1 kWh Strom produziert, von der jährlichen Meldepflicht befreit.